Definition:
Die Lese-Rechtschreib-Schwäche ist eine umschriebene Entwicklungsstörung im Erwerb des Lesens und/oder des Schreibens. Dabei kommt es zu Lautvertauschungen und -auslassungen und zu Fehlern bei der lautgetreuen und orthographischen Umsetzung der gesprochenen in die geschriebene Sprache (Schreiben) und umgekehrt (Lesen).
Synonyme:
Lese- Rechtschreibstörung, Entwicklungsdyslexie und -dysgraphie, Legasthenie
Symptome:
- große Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Schreibens
- Lese- und Schreibunlust bis hin zu Frustration
- verlangsamte Lese- und Schreibgeschwindigkeit
- Probleme bei der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten und umgekehrt
- keine Regelmäßigkeit bei den Fehlern zu erkennen
- starke Leistungsschwankungen
- Probleme, sich die Schreibweise von Wörtern einzuprägen
- vermehrte Regelfehler
- fehlendes Lesesinnverständnis
- Zahlen und Buchstaben, bzw. ganze Wörter werden vertauscht (d mit b, 16 mit 61, etc), eingefügt oder ausgelassen
- Probleme beim Schreiben nach Diktat und beim Abschreiben
- Probleme beim Planen und Schreiben von Aufsätzen (bei inhaltlich guter Leistung)
- Eselsbrücken (als Hilfestellungen) helfen nicht mehr
- keine Besserung trotz intensiven Übens
Die oben genannten Symptome sind mögliche Anzeichen für eine Lese- Rechtschreibschwäche. Jede Lese-Rechtschreib-Schwäche ist jedoch eine individuelle mit eigener Symptomatik und Ausprägung.
Was wir Ihnen bieten:
Unser Ziel ist es, die schriftsprachlichen Fähigkeiten und Defizite ihres Kindes aufzudecken, aus ihnen individuelle Therapieziele abzuleiten und ihr Kind gezielt zu fördern.
Diagnostik:
Einstufung der Lese- Rechtschreibleistung anhand einer detaillierten, modellorientierten Diagnostik im Rahmen des neurolinguistischen Ansatzes.
Therapie:
- Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes
- die Förderung findet in Einzelbehandlungen, selten in Zweiergruppen statt
- Motivationssteigerung, Förderung der Konzentrationsfähigkeit
- Training der phonologischen Bewusstheit als grundlegende Fähigkeit des Lesens und Schreibens
- Therapie des auditiven Kurzzeitspeichers
- Aufbau der Graphem-Phonem-Korrespondenz (jedem Buchstaben wird ein Laut zugeordnet)
- Aufbau einer lexikalischen Leseroute über die direkte Worterkennung
- Aufbau orthographischer Regeln
- Förderung des sinnentnehmenden Lesens
- enge Kooperation mit Eltern, Schulen und Ärzten
Kostenübernahme
Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Liegt der Lese-Rechtschreibschwäche eine Sprachentwicklungsverzögerung, eine Lautdiskriminationsstörung oder eine auditive Verarbeitungsstörung zugrunde, besteht die Möglichkeit, die Behandlung über eine logopädische Verordnung vom Arzt über die Krankenkasse abzurechnen.
Kostenübernahme durch das Jugendamt:
Wurde über den Schulpsychologen (Schulpsychologischer Dienst) eine drohende seelische Behinderung aufgrund der emotionalen Belastung durch das Schulversagen untersucht und festgestellt, besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt über § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Kosten einer Legasthenietherapie übernimmt. Unsere Praxis ist eine anerkannte Förderstelle des Landkreises Cloppenburg.
Selbstzahler:
Werden die Kosten nicht durch die Krankenkasse oder das Jugendamt übernommen, besteht die Möglichkeiten, dass Sie die Kosten einer Behandlung privat tragen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!